PV-Anlage und Abfindungen

Wer im laufenden Jahr eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält, sollte unbedingt die Investition in eine Photovoltaikanlage ins Auge fassen, da oft enorme Steuerersparnisse möglich

Aufgrund der sog. Fünftelbesteuerung sind häufig Steuerersparnisse möglich, die in Bezug auf den steuerlichen Verlust ein Vielfaches des Spitzensteuersatzes betragen. In Einzelfällen liegt bei Abfindungsfällen die Steuerersparnis bei über 100% des PV-Verlusts. Im Bereich Photovoltaik lassen sich im Gegensatz zu Immobilien hohe Verluste erzielen, da bei einer Photovoltaikanlage bei entsprechender Gestaltung bis zu 55% der Anschaffungskosten bis zum Ende des Anschaffungsjahres abschreibbar sind. Bei Immobilien beträgt die Abschreibung in der Regel lediglich 2%, die sogar noch gezwöftelt werden und die außerdem nur vom Gebäudeanteil berechnet wird.

Gerne unterstützen wir Sie im Vorfeld bei den steuerlichen Fragestellungen wie folgt:

 

Unsere Leistung in diesem Bereich umfasst folgendes:

  1. Erstellung einer Einkommensvorausplanung einschl. Abfindung (ohne Beeinflussung durch PV-Verluste).
  2. Drei Alternativberechnungen mit Berücksichtigung verschiedener Verluste z. B. durch Investition in eine Photovoltaikanlage.
  3. Findung der optimalen Einkommensminderung um die Fünftelregelung bestmöglich auszunutzen, bzw. um die optimale Steuerminderung zu erreichen.
  4. Erläuterungen zu den drei Alternativberechnungen.
  5. Berechnung, in welcher Höhe in PV investiert werden muß, um das steuerliche Optimum zu erreichen.

Interessiert? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

 

Email: info@steuerberater-brand.de

Fon: 07321 27719-0



Für die Beratung benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:

  • Mitteilung Ihrer einkommensrelevanten Daten des entsprechenden Jahres (ggfs. einschl. Ehegatte)
  • Überlassung einer Kopie Ihres letzten ESt-Bescheides



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Heiko Brand

Steuerberater

Paul-Hartmann-Str. 61

89522 Heidenheim / Brenz

 

Telefon: 07321 27719-0

Telefax: 07321 27719-29 

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