Wann liegt eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor?
Zwei wichtige Arbeitsschritte und benötigte Links:
TIPP Steuerkanzlei Brand:
NEU 2012 - Die Gelangensbestätigung bei innergemein-schaftlichen Lieferungen ab 1.1.2012:
Diese Gelangensbestätigung ist zwischenzeitlich ausgestaltet und ersetzt die bisherige Empfangsbestätigung über den Erhalt des Liefergegenstands bzw. die Versicherung des Abnehmers über die Beförderung.
Die Speditionsverbände haben Ihren Widerstand gegen die Gelangensbestätigung angekündigt, da diese zu unzumutbaren Mehrbelastungen und Verantwortungsverlagerung auf die Speditionen führt. Es ist damit zu rechnen, dass diese sich weigern werden eine solche Bestätigung zusätzlich zu verwalten.
Ein Muster/Vorlage dieser Gelangensbestätigung können Sie hier downloaden.
(Muster in deutsch, englisch, französisch und bei Versand durch eine Spedition)
Hinweis
Befördert der liefernde Unternehmer oder der Abnehmer den Liefergegenstand selbst und liegt dem liefernden Unternehmer die erforderliche Bestätigung des Abnehmers nicht vor, kann die Steuerbefreiung nur dann gewährt werden, wenn aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass der Liefergegenstand tatsächlich in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist.
Nach § 17a Abs. 2 UStDV hat der liefernde Unternehmer den Nachweis über das Gelangen des Liefergegenstands ins übrige EU-Gebiet wie bisher durch das Rechnungsdoppel zu führen. Hinzu kommen die Bestätigung des Abnehmers, dass der Gegenstand ins übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist, sowie weitere erforderliche Angaben.
Die Gelangensbestätigung ersetzt:
Die Gelangensbestätigung ersetzt nicht das Rechnungsduplikat! - das ist selbstverständlich ebenfalls aufzubewahren und dient als belegmäßiger Nachweis.
Übersicht der bis 30.6.2012 noch geltenden Nachweise:
Grundsätzlich:
Den Unternehmern wird zur Erleichterung ein neues Muster einer Abnehmerbescheinigung zur Verfügung gestellt.
Versand
§ 17a Abs. 3 UStDV
Im innergemeinschaftlichen Versandverfahren kann der Nachweis auch durch eine Bestätigung der Abgangsstelle über die innergemeinschaftliche Lieferung geführt werden.
Deren Erteilung erfolgt nach/durch Eingang des Beendigungsnachweises für das Versandverfahren.
Vergessen Sie nicht den Rechnungshinweis in deutsch und in der Landessprache auf die die Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet.
Bisherige Regelung
Über §§ 17a und 17c UStDV wird seit 1993 festgelegt, wie dieser Nachweis zu führen ist - je nachdem, ob der liefernde Unternehmer oder der Abnehmer oder ein selbstständiger Beauftragter den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert. Die unterschiedlichen Anforderungen an die Nachweisführung sowie deren Nachprüfbarkeit haben zu erheblichen Unsicherheiten bei Unternehmen und Finanzämtern geführt. So hatten die Spitzenverbände der Wirtschaft beklagt, es bestünden erhebliche Probleme in der Praxis bei der Beleg- und Buchnachweisführung; dadurch würde auch der innergemeinschaftliche Warenverkehr behindert.
Gelangensbestätigung und innergemeinschaftliches Reihengeschäft?
JA, auch der Abnehmer der bewegten Lieferung beim innergemeinschaftlichen Reihengeschäft muss in jedem Fall das Gelangen des Gegenstandes in den anderen Mitgliedstaat bestätigen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um es sich um einen Versendungs- oder Abholfall handelt.
ZOLL bei innergemeinschaftlichen Lieferungen/Erwerben?
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist zollfrei.
Von Ihrem Kunden kann eine sog. Lieferantenerklärung angefordert werden. Und für den Transport verbrauchsteuerpflichtiger Waren müssen Sie sich für die Teilnahme am elektronischen
Verfahren rechtzeitig registrieren lassen.