BrandBranchenBriefe - ich halte Sie auf dem Laufenden ...

Mit den nachfolgenden BrandBranchenBriefen halte ich Sie über aktuelle Urteile für die einzelen Branchen auf dem aktuellsten Stand. Diese sind natürlich nicht abschliessend, sondern von mir ausgewählte Urteile mit Darstellung der Konsequenzen für die Praxis.

 

Dieser Service ist eine Gratis-Leistung und soll Sie insbesondere über die laufenden Rechtsprechungen informieren. Ich würde mich freuen, wenn Sie hierdurch den einen oder anderen Nutzen für sich erhalten könnten.

 

Die BrandBranchenBriefe erscheinen in unregelmässigen Abständen - je nachdem, in welchem Bereich und Branche wichtige Urteile von den Gerichten erfolgt sind oder falls aktuelle Änderungen anstehen.

 

Hier kommen Sie direkt zu den jeweiligen BranchenBriefen (klicken Sie auf den Button):

BrandBranchenBrief - BBB Heilberufe

Die Angehörigen von Heilberufen beschäftigen sich vor allem mit der Behandlung von Krankheiten ihrer Patienten. Natürlich gehören auch die Prävention sowie die Nachsorge dazu.
Darunter fallen nicht nur die herkömmlichen akademischen Heilberufe wie Arzt, Zahnarzt, Tierarzt und Apotheker. Vielmehr gehören neben dem Psychotherapeuten und dem Heilpraktiker auch noch weitere Berufsgruppen wie Kunsttherapeuten und Musiktherapeuten dazu.
Darüber hinaus gibt es auch viele Heilhilfeberufe wie Ergotherapeuten, Krankenpfleger, Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger, Hebamme, Logopäde, Masseur und Medizinischer Bademeister, Physiotherapeut, Krankengymnasten, pharmazeutisch-technische Assistenten, medizinisch-technische Assistenten und Diätassistenten.

 

BrandBranchenBrief - BBB Immobilien- und Bauwirtschaft

Ob bauen, Bewerten, Erwerben, Finanzieren, Bewirtschaften oder Veräußern: Die unternehmerischen Tätigkeiten in der Immobilienbranche sind genauso vielseitig wie die steuerlichen Anforderungen.

Insbesondere der gewerbliche Grundstückshandel ist ein steuerlich brisantes Thema. Wir haben hier die wichtigsten Neuerungen und Rechtsprechungen für Verkäufer, Käufer, Investoren und andere Interessierte zusammen gefasst. 

Ebenso gelten für die Bauwirtschaft besondere steuerliche Regelungen

 

BrandBranchen Brief - BBB Land- und Forstwirtschaft

Bei der Land- und Fortwirtschaft gelten im Steuerrecht ganz besondere Regelungen. Damit ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb zustande kommt ist es weder notwendig, dass er eine Mindestgröße aufweist, noch das zu dem Betrieb Gebäude oder Inventar gehört. Allein die nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Grundstücksflächennutzung ist ausreichend. Auch das Kriterium der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist hier grundsätzlich gegeben. Nämlich durch die Vermarktung der Erzeugnisse oder allein schon durch die Abgabe an Angehörige. 

Um steuerlich künftig von den Vorteilen der Steuervereinfachungen für Land- und Forstwirte zu profitieren ist es wichtig, weitere (gewerbliche) Betriebe zu trennen. (z.B. Weinbauer und Straußenwirtschaft. Teilweise besteht hier sogar die Gefahr einer „Infizierung“ der gewerblichen Tätigkeit auf die gesamten Bereiche.

Die Rechtsprechung beschäftigt sich neben Liebhaberei insbesondere auch mit den speziellen Regelungen bei der Umsatzsteuer

 

BrandBranchenBrief - BBB Non-Profit-Organisationen

Viele Unternehmen des Non-Profit-Bereichs sind gemeinnützig und damit steuerbegünstigt, so dass die allgemeinen Steuerpflichten häufig nur eine untergeordnete Rolle spielen. Der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung schränken aber die steuerlichen und finanziellen Privilegien durch Gesetze, Urteile und Verwaltungsanweisungen zunehmend ein. So bestehen für die Non-Profit-Unternehmen immer wieder Risiken, sei es der rückwirkende Verlust der Gemeinnützigkeit, erhebliche Umsatzsteuer-Nachzahlungen oder die persönliche Haftung des – oft ehrenamtlichen - Vorstands für steuerliche Verfehlungen.

Daher bieten wir Ihnen an dieser Stelle aktuelle und grundlegende Informationen über das Gemeinnützigkeitsrecht, das Steuerrecht und andere wichtige Themen, die Sie für die Arbeit in Ihrem Verein, Ihrer Stiftung, Ihrer Kommune oder einer anderen gemeinnützigen Organisation benötigen.

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Heiko Brand

Steuerberater

Paul-Hartmann-Str. 61

89522 Heidenheim / Brenz

 

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Telefax: 07321 27719-29 

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Stand  Juni 2018

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