Kapitalgesellschaften

Das wichtigste Entscheidungsmerkmal für eine Kapitalgesellschaft ist die Haftungsbeschränkung. Die Gesellschafter oder Aktionäre haften nur bis zur Höhe Ihrer Einlage, jedoch nicht mit Ihrem Privatvermögen. Diese Gesellschafter und Aktionäre liefern zwar Kapital, jedoch haben Sie keinen Einfluss auf die Geschäftsführung. Zu den Kapitalgesellschaften zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Limited Company, Unternehmergesellschaft und die Aktiengesellschaft.
 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmbH

Die wohl bekannteste Form der Kapitalgesellschaft ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Hier kann allein oder mit einem Partner gegründet werden. Es muss ein Gesellschaftsvertrag erstellt werden, der von einem Notar beglaubigt wird. Die GmbH tritt nun als juristische Person auf und kann wie eine solche agieren, zum Beispiel Eigentum erwerben, Verträge schließen, oder verklagt werden. Wie der Name schon sagt, haftet der Gesellschafter nicht mit seinem Privatvermögen, sondern nur in der Höhe seiner Einlage. Die Einlage, oder auch Stammkapital kann aus Bar- oder Sacheinlagen bestehen. Bei einer Bargründung müssen mit dem Eintrag in das Handelsregister ein Viertel der Einlagen eingezahlt sein, jedoch mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals (12.500,-Euro). Die Gründung einer GmbH gilt als kostspielig und umfangreich. Der Eintrag in das Handelsregister ist deklaratorisch und somit auch das Führen von Büchern.Die Aufteilung von Gewinn und Verlust ist meist im Gesellschaftervertrag verankert, ist dies nicht der Fall, so gilt, dass Gewinn und Verlust in einem angemessenen Verhältnis aufgeteilt werden. Jeder Gesellschafter erhält eine vierprozentige Verzinsung seiner Einlage, der Rest wird auf die Köpfe aufgeteilt.

Limited Company - Ltd.

Die Limited Company (Ltd.), welche im Vereinigten Königreich weit verbreitet ist, findet auch in Deutschland Befürworter. Diese wird nach englischem Recht gegründet und steht auch dort im Handelsregister. Trägt man nun eine Zweigniederlassung in Deutschland ein, kann man auch in Deutschland unter diesem Namen agieren und sich in das deutsche Handelsregister eintragen lassen. Es muss mindestens ein Gesellschafter sein, der auf das Geschäftsvermögen beschränkt haftet. Die Gründung kann über das Internet stattfinden und ist daher recht unkompliziert, es fallen jedoch jährliche Kosten an. Steuerlich gesehen, ist die Ltd. mit der deutschen GmbH vergleichbar und wird in Deutschland als Kapitalgesellschaft geführt. Für die Limited Company sprechen ein geringes Stammkapital von mindestens einem Pfund und die Haftungsbeschränkung. Sie wird in Deutschland als Kapitalgesellschaft mit einer Trennung von Privat- und Betriebsvermögen gesehen. Das Problem dieser Rechtsform ist jedoch die Rechtssystemen, hier ist nicht eindeutig geklärt, ob deutsches oder englisches Recht angewandt werden muss. Die Rechnungsschreibung muss beiden Rechtslagen genügen. Deutsche Gerichte sind mit den Haftungsrisiken dieser Rechtform nicht vertraut, weshalb es auch hier immer noch Unklarheiten gibt. Man hat nach englischem Recht eine Buchführungspflicht und es bietet sich an, auch der deutschen Buchführung gerecht zu werden, um Klarheit zu schaffen. Daher ist die Limited Company bei deutschen Banken nicht sehr beliebt.

Unternehmergesellschaft - UG

Eine relativ neue Form einer Kapitalgesellschaft ist die Unternehmergesellschaft (UG) oder auch Mini-GmbH genannt, diese existiert seit der GmbH-Reform 2008 und gilt als sehr gründerfreundlich. Diese greift Eigenschaften der Limited Company auf. Diese Unterform der GmbH, die die Ltd. immer weiter verdrängt, unterscheidet sich von der GmbH darin, dass als Stammkapital ein Euro ausreicht und dann jährlich ein Viertel des Gewinns gesammelt wird, bis die 25.000,- Euro Stammkapital, wie bei der normalen GmbH, erreicht sind. Dann kann die UG zu einer GmbH umgewandelt werden. Der Inhaber haftet hier nur mit dem Geschäftsvermögen und muss daher im Schriftverkehr den Zusatz „haftungsbeschränkt“ verwenden, zum Beispiel „UG (haftungsbeschränkt)“. Auch die UG gilt als juristische Person und ist verpflichtet Jahresabschlüsse offenzulegen.

Aktiengesellschaft - AG

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Der Wert der Gesellschaft setzt sich aus dem Gesamtwert der Aktien zusammen. Diese Rechtsform wird meist von Wirtschaftsunternehmen genutzt, oder von schnell wachsenden Unternehmen, welche zum Beispiel in einem neuen Wirtschaftszweig angesiedelt sind. Die AG ist rechtsfähig und kann als juristische Person agieren. Aktionäre, also Gesellschafter, die Aktien der Unternehmung besitzen, haften nur mit dem Wert dieser Aktien. Diese sind auch übertragbar. Eine AG besteht meist aus einer Vielzahl von passiven Aktionären, die Ihr Kapital in eine Unternehmung investieren, um Erträge zu erzielen. Das Stammkapital umfasst mindestens 50.000,-Euro. In Aktionärsversammlungen können Aktionäre von Ihrem Stimmrecht Gebrauch machen, die Geschäftsführung liegt jedoch bei anderen Organen. Der größte Vorteil einer Aktiengesellschaft liegt bei der Beschaffung von Kapital, dafür können neue Aktien ausgegeben werden, oder der Handel an der Börse betrieben werden. Die Existenz einer AG ist nicht an deren Eigentümer gebunden, da Aktien einfach verkauft werden können, so ist die Existenz dauerhafter. Auch Kleinanleger können Aktien erwerben und von dem Erfolg der AG profitieren, bei einem Totalverlust, verliert man kein Privatvermögen, sondern nur die Höhe des Aktienwertes.

Auch für kleine mittelständische Betriebe oder Familienunternehmen kann eine sogenannte "kleine AG" durchaus Vorteile bieten.

Kontakt aufnehmen

Heiko Brand

Steuerberater

Paul-Hartmann-Str. 61

89522 Heidenheim / Brenz

 

Telefon: 07321 27719-0

Telefax: 07321 27719-29 

Email an Steuerkanzlei Brand

 

Nutzen Sie auch gerne direkt unser Kontaktformular.

Öffnungszeiten:
Mo - Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr          08:00 - 13:00 Uhr

weitere Termine nach Vereinbarung

Newsletter anmelden

NEUES - NEWS

Merkblätter / Checklisten

letzte Aktualisierung 3/2020

 

GEHALTvoll *NEU*

Infos für AG & AN
Jahreswechsel 2019/2020

 

Personalfragebogen

für die laufende Lohnbuchhaltung

 

Brand-TV

Steuerthemen in Wort, Bild und Ton - reinschauen lohnt sich...

 

BrandNeu

Die MandantenInformation

Ausgabe 02/2020
(März / April 2020)

 

 

BrandBranchenBrief

Stand  Juni 2018

Druckversion | Sitemap
© Steuerberater Heiko Brand - Impressum, Disclaimer & Datenschutz