Give aways

Aus dem Profil von Großunternehmen gar nicht mehr wegzudenken, wird dem Bereich Werbegeschenke und Give-Aways von Gründern und Kleinunternehmen kaum Bedeutung zu gemessen.

 

Dabei ist dieser Bereich von erheblicher Bedeutung, da Geschenke uns dazu bringen, dem Schenkenden ebenfalls etwas gutes zu tun, beispielsweise in Form einer Auftragserteilung. Um genau diese zu erreichen, sollten diese kleinen Aufmerksamkeiten zum größten Teil beim persönlichen Kontakt mit dem Kunden überreicht werden. Give-Aways, die per Post verschickt werden, erreichen zumeist nicht die gleiche Wirkung.

 

Es gilt die Frage zu klären, welchen Nutzen ich für mein Unternehmen sehe, wenn ich beim Kunden mit Give-Aways werbe. Nach dem Kriterium "Nutzen" sollte entschieden werden, wem ich sogenannte preiswerte Streuartikel und wem hochwertige individuelle Werbeartikel zukommen lasse.

 

In beiderlei Hinsicht sollte darauf geachtet werden, dass die verschenkten Artikel den Kunden überraschen als auch erfreuen und nicht bei der nächsten Gelegenheit vergessen und weggeschmissen sind. Der Kunde soll die Werbeartikel positiv mit dem Unternehmen verbinden und somit positiv in seinem Gedächtnis bleiben.

 

Bei der Zielgruppe der Werbeartikel ist zu untersuchen, ob ich neue Kunden gewinnen will oder bereits bestehende Kundenbindungen festigen möchte. Generell sollte darauf geachtet werden, dass man nicht an der Qualität der Werbeartikel spart, da die Kunden leicht dazu neigen die Qualität von Werbartikeln auf die Leistung des Unternehmens zu übertragen.

 

Die Kosten eines Give-Aways setzten sich aus dem Preis für den Werbeartikel an sich, dem Druckpreis (Druckfarbe/Stück) und einem Pauschalbetrag für die Druckvorbereitung. Dabei ist es unproblematisch Streuartikel bis zu einem Wert von ca. 4,- €/Stück als Betriebsausgabe geltend zu machen. Anders liegt es bei höherwertigen Geschenken. Steuerlich absetzbar sind Geschenke bis zu einem Wert von 35,- €/Jahr/Empfänger.

 

Jedoch gerade im öffentlichen Dienst und in Großunternehmen gibt es Regelungen, ob und bis zu welchem Wert die Arbeiter und Angestellten Geschenke annehmen dürfen. Als Maßstab dafür gilt, dass die Aufwendung sozialadäquat, dass heißt in den jeweiligen Verkehrskreisen üblich, sein muss. So sollen Bestechungen vermieden werden.

 

Außerdem kommt hinzu, dass der in Give-Aways enthaltene geldwerte Vorteil vom Empfänger eventuell als Einkommen zu versteuern ist (ggf. Pauschalversteuerung § 37b EStG).

 

Give Aways bzw. Werbeartikel sind herausragende Werkzeuge zur Kundengewinnung sowie -bindung. In diesem Bereich sollten gerade kleine und mittelständische Unternehmen investieren, da weniger Kosten als bei anderer Werbung entstehen, diese Maßnahmen wirksamer sind und der Kunde Werbegeschenken eine höhere Akzeptanz entgegenbringt. Gleichzeitig muss sich der Werbende jedoch bewusst sein, dass die Ausgabe von Werbeartikeln beim Kunden eine Gewisse Erwartungshaltung kreiert, die, wenn einmal das Give-Away für längere Zeit ausbleibt, negative Auswirkungen haben kann.

 

Quelle: starting up Mär/Apr/Mai 2011, S. 14 ff., Realis Verlags-GmbH

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