Um die Rechtsform einer Unternehmung so genau wie möglich anzupassen und mögliche Nachteile zu minimieren, gibt es neben den Reinformen auch Mischformen, die die Vorteile verschiedener Rechtsformen nutzt und eine neue Form begründet. Die bekanntesten sind die GmbH & Co. KG und die KGaA.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft
(GmbH & Co. KG) ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft und zählt somit zu den Personengesellschaften. Hier tritt aber an die Stelle des Komplementärs keine natürlich Person, sondern eine
GmbH. So sollen Haftungsrisiken begrenzt oder ausgeschlossen werden. Alle Formalitäten werden im Gesellschaftervertrag festgehalten, dabei werden die Vorgaben der einfachen KG übernommen. Diese
besondere KG ist wie jede andere KG auch Kaufmann im Sinne des HGB und somit verpflichtet Bücher zu führen. Da aber an die Stelle einer natürlichen eine juristische Person rückt, sind besondere
Anforderungen zu beachten. Die GmbH, die als Komplementär auftritt, kann sich mit dem gesamten Vermögen an der KG beteiligen, es kann jedoch auch nur das Umlaufvermögen eingesetzt werden und
das Anlagevermögen verbleibt bei der GmbH. Eine andere Möglichkeit ist, dass die GmbH keine Einlage bildet, nur die Führung des Unternehmens stellt und persönlich haftet. Somit wird die GmbH &
Co. KG von der GmbH vertreten und der Geschäftsführer der GmbH ist auch der Geschäftsführer der GmbH & Co. KG. Ein Kommanditist ist von der Führung des Unternehmens ausgeschlossen, dieser kann
nur in außergewöhnlichen Fällen von seinem Widerspruchsrecht gebrauch machen. Die GmbH haftet als Komplementär unbeschränkt, da sich dieses Vermögen jedoch auf das Betriebsvermögen beschränkt, müssen
die Gesellschafter der GmbH nicht mit Ihrem Privatvermögen einstehen. Auch die Gewinnverteilung gestaltet sich schwieriger, als bei einer reinen KG. Zuerst werden die Komplementärgehälter ausgezahlt,
von dem restlichen Gewinn erhält jeder Gesellschafter vier Prozent seiner Einlage und der Rest wird anteilig verteilt. Dies muss in einem angemessenen Verhältnis geschehen, soweit nicht anders im
Gesellschaftervertrag angegeben, entsprechend der jeweiligen Einlage. Durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten kann die GmbH & Co. KG das Kapital erweitern.
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) setzt sich aus einer Kommandit- und
einer Aktiengesellschaft zusammen. Es handelt sich hierbei um eine AG, die statt eine Vorstandes, persönlich haftende Gesellschafter hat, diese heißen wie bei der KG Komplementär. Diese
Komplementäre, die die Vorstandsfunktion ausüben, haben aber eine stärkere Stellung als ein Geschäftsführer einer reinen AG. Sie sind geschäftsführungs- und vertretungsbefugt. Den Part der
Kommanditisten übernehmen Kommanditaktionäre, diese halten das in Aktien aufgeteilte Grundkapital und sind nicht persönlich haftbar. Diese Kommanditaktionäre bilden die Hauptversammlung. Die KGaA
gilt als juristische Person und Kaufmann, daher gilt auch hier die Pflicht zur Buchführung gemäß HGB. Die beschränkte Haftung der Kommanditaktionäre ist ein klarer Vorteil dieser Rechtsform, genauso,
wie die hohe Stellung des persönlich haftenden Komplementärs, da dieser das größte Risiko trägt, hat er auch das größte Mitspracherecht. Wo wir auch beim größten Nachteil wären, der Komplementär
haftet mit seinem kompletten Privatvermögen und es muss ein Mindeststartkapital von 50.000,-Euro vorliegen. Der Gründungsaufwand und die Kosten sind hoch und somit ist diese Form für Gründer
ungeeignet.