Wenn Sie Ihr Unternehmen allein gründen wollen, können Sie ein Einzelunternehmen gründen, diese Form eignet sich für unerfahrene Unternehmer, weil die Gründungskosten gering sind, die Gründung unkompliziert und es kein Mindestkapital gibt. Der alleinige Betriebsinhaber ist mit dem vollen Privatvermögen haftbar, da er allein die volle Verantwortung trägt. Dafür muss der Gewinn jedoch auch nicht geteilt werden. Eine Eintragung in das Handelsregister ist möglich, aber nicht Pflicht, falls Sie sich dafür entscheiden, haben Sie jedoch auch die Pflicht zur Buchführung.