Die Abfrage (https) starten Sie bitte hier.
Bitte die Abfrageergebnisse undbedingt
stets Speichern, dokumentieren und aufbewahren.
Wichtiger Hinweis zur USt IdNr. Abfrage: Zuschriften oder Anträge
über Email an das Bundesamt, die Rechtswirksamkeit entfalten sollen, werden per Email nicht bearbeitet. Das Bundesamt besteht hier auf dem Postwege. dDe Postanschrift hierfür
lautet:
Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis,
Ahornweg 1-3, 66740 Saarlouis
Die Servicegruppe des Bundeszentralamtes für das Umsatzsteuerkontrollverfahren erreichen Sie unter
Servicezeiten des Bundesamtes
Welche Länder umsatzsteuerrechtliches Gemeinschaftsgebiet sind und welche Länder Drittland sind erfahren sie stets aktuell hier auf den Seiten des Zolls.
Handelt ein Unternehmer nur innerhalb Deutschlands, ist die Angabe der Steuernummer im Geschäftsverkehr ausreichend. Sobald ein Unternehmer aber Geschäftsbeziehungen mit einem Unternehmer aus einem anderen EU-Lad unterhält, benötigt er zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Nur mithilfe dieser Umsatzsteuer-ID kann die umständliche Umsatzbesteuerung bei Geschäften zwischen EU-Ländern korrekt abgewickelt werden.
Der Antrag auf Erhalt einer Umsatzsteuer-ID kann beim Bundeszentralamt für Steuern kostenlos gestellt werden: www.formulare-bfinv.de
Hinweis: Auch Kleinunternehmer benötigen eine USt-ID, wenn sie Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern aus anderen EU-Ländern unterhalten. Ihr Kleinunternehmerstatus gilt nur innerhalb Deutschlands, im internationalen Geschäftsleben werden Kleinunternehmer wie normale Unternehmer behandelt.
Sind beide Geschäftspartner im Besitz einer Umsatzsteuer-ID, ist die Lieferung für das leistende Unternehmen an den Geschäftspartner von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, dass in der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf.
Die Steuerschuldnerschaft wird dadurch umgedreht (Reverse-Charge-Verfahren): Nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger im EU-Ausland muss die Umsatzsteuer an sein Finanzamt abführen. Geregelt ist dieses Vorgehen im Umsatzsteuergesetz § 13b UStG.
Hinweis: Ist der Empfänger eine Privatperson oder ein Unternehmen ohne USt-ID, gilt diese Regelung nicht: In diesem Fall muss eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer gestellt werden.
Die Umsatzsteuer-ID ersetzt auf Rechnungen die Steuernummer. Sie muss bei Rechnungen aus innergemeinschaftlichen Lieferungen also immer angegeben werden. Die USt-ID wird direkt beim Geschäftspartner erfragt und dann neben der eigenen USt-ID auf der Rechnung angeführt.
Zusätzlich muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer laut Telemediengesetz § 5 TMG im Impressum der Firmen-Website aufgeführt werden. Das Fehlen dieser Angabe kann zu einer Abmahnung führen.
diese können Sie ebenfalls über das Internet, und zwar hier beantragen.
Oder Sie lassen sich durch uns behilflich sein. Wir, Ihr Team der Steuerkanzlei Brand, sind Ihnen gerne dabei behilflich.
Leider sind die verwendeten Abkürzungen oft sehr Unterschiedlich - meinen aber das Gleiche:
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient zur eindeutigen Kennzeichnung jedes Unternehmens in der EU. Sie ermöglicht die Abwicklung von Geschäften zwischen EU-Ländern (B2B).
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmer zusätzlich zur ihrer Steuernummer oder Steuer-ID beantragen können. Über die USt-ID kann jedes Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) eindeutig gekennzeichnet werden.
Gesetzlicher Hintergrund:
Mit dem Wegfall der Binnengrenzen der EG zum 1. Januar 1993 entfielen auch die Grenzkontrollen und damit die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Als Ausgleich hierfür
wurde zur Sicherung des Steueraufkommens das sogenannte Umsatzsteuer-Kontrollverfahren entwickelt. Dieses beruht auf einem IT-gestützten Informationsaustausch bestimmter Daten
zwischen den Mitgliedstaaten. In diesem Informationsaustauschverfahren kommt der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eine Schlüsselfunktion zu. Sie dient der korrekten Anwendung von
umsatzsteuerlichen Regelungen im europäischen Binnenmarkt.
Die USt-IdNr. ist eine
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die USt-IdNr. auf Antrag (§ 27a UStG). Weitere Informationen zur Vergabe
finden Sie hier.
Unternehmerinnen bzw. Unternehmer mit gültiger deutscher USt-IdNr. haben die Möglichkeit, ausländische USt-IdNrn. im Bestätigungsverfahren prüfen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie hier und Informationen über den Aufbau von USt-IdNrn. finden Sie in deren Merkblatt.
Jede steuerpflichtige natürliche oder jurstische Person erhält eine Steuernummer bzw. seit 2008 auch eine Steuer-Identifkationsnummer vom Finanzamt zugeteilt. Diese beiden Nummern werden eindeutig zugeteilt und sind für alle Verwaltungsvorgänge der Steuerbehörde von großer Bedeutung.
Die Umsaztsteuer-ID hingegen kann nur an Unternehmen vergeben werden und dient zu deren Kennzeichnung innerhalb der Europäischen Union (EU).