Differenzbesteuerung

 

Differenzbesteuerung - einfach erklärt

 

Genannt auch Margenbesteuerung - Sie greift bei Unternehmern, meist Gebrauchtwarenhändlern, die neue oder gebrauchte Güter - ihrerseits ohne Vorsteuerabzug - erworben haben und diese zum Wiederverkauf anbieten.

 

Die Differenzbesteuerung hat also besondere Bedeutung für gewerbliche Wiederverkäufer in den Branchen:

  • Gebrauchtwagenhandel
  • Secondhand Geschäft
  • Kunsthandel
  • Antiquitätenund besonders beim
  • Schmuck-, Gold- und Silberschmiedewaren
  • sowie beim Handel mit Tieren (z.B. Pferden)

 

Sie findet meist Anwendung nach dem (Händler-)Ankauf von:

 

  • Privatpersonen,
  • der öffentlichen Hand oder
  • Ärzten
  • Händlerndie ebenfalls im Wege der Differenzbesteuerung lieferten
  • Versicherungsvertretern
  • Kleinunternehmern(§ 19 UStG)

 

 

Steuerliche Wirkung - Wie geht das?

Lt. § 25a (UStG) unterliegt dann nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis (die Marge) der 19% Umsatzsteuer.

 

  • Die Umsatzsteuer wird dabei heraus gerechnet (nicht aufgeschlagen, so wird durch die Differenzbesteuerung eine zutreffende Umsatzbesteuerung erreicht)
  • ACHTUNG: Der Wiederverkäufer muss die Gegenstände im Inland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet erworben haben.
  • ACHTUNG: Dem Wiederverkäufer obliegt die Prüfung (Haftung) ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.

 

 

Differenzbesteuerung ist n i c h t anwendbar:

  • Beim Verkauf eines PKW durch einen Unternehmer der seinen gebraucht gekauften Pkw nach betrieblicher Nutzung wieder verkauft(BFH vom 2. März 2006, V R 35/04).
  • wenn ein Gegenstand (der als solcher die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung erfüllen würde) zerlegt und dann die einzelnen Teile verkauft werden
  • bei sonstigen Leistungen eines Wiederverkäufers
  • wenn Sie aus einer Einfuhr (für die die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurde) stammen
  • Bei der Lieferung von Edelsteinen und Edelmetallen (aber: Edelmetalllegierungen und -plattierungen sind möglich)
  • bei innergemeinschaftlichem Erwerb eines Gegenstands durch einen Wiederverkäufer für den der Lieferer die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen in Anspruch genommen hat. Hier ist die Differenzbesteuerung für den Weiterverkauf im Inland ausgeschlossen.

 

 

Berechnung der USt bei Differenzbesteuerung ?

  • Die in der Marge enthaltene Umsatzsteuer ist aus dem Betrag heraus zurechnen.
  • Ist die Marge negativ, so beträgt die Bemessungsgrundlage und die Ust 0 Euro. Dieser Unterschiedsbetrag kann im Anschluss später nicht steuermindernd mit anderen positiven Differenzbesteuerungs-geschäften verrechnet werden.
  • Nach dem Erwerb des Gegenstandes anfallende Nebenkosten (z.B.Instandhaltungskosten) mindern die Bemessungsgrundlage nicht.

 

 

Steuersatz bei Differenzbesteuerung

  • immer 19 Prozent (derzeit)

 

 

Ausfuhr und Differenzbesteuerung:

  • Die Ausfuhr eines gebrauchten Gegenstands in ein Drittlandsgebiet ist nur dann steuerfrei, wenn die allgemeinen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind!

 

 

Innergemeinschaftliche Lieferungen im Wege der Differenzbesteuerung gibt es NICHT.

  • Die innergemeinschaftliche Lieferung von Gegenständen, für die die Differenzbesteuerung angewendet wird, ist nicht steuerfrei.
  • ACHTUNG: Jedoch durch einen Verzicht auf die Differenzbesteuerung kann die Steuerfreiheit für eine innergemeinschaftliche Lieferung erreicht werden.
  • Wird Differenzbesteuerung bei Lieferungen vom Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet angewendet ist eine Besteuerung und Abführung der USt 19% im Inland durch zuführen!

 

 

Rechnung über Differenzbesteuerung

  • Die Umsatzsteuer darf in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen werden
  • Ein Rechnungshinweis auf die Anwendung der Differenzbesteuerung ist zwingend anzubringen.

 

 

Aufzeichnungspflichten

Der Verkäufer einer Ware im Wege der Differenzbesteuerung hat für jeden Gegenstand getrennt aufzuzeichnen

  • den Verkaufspreis,
  • den Einkaufspreis und
  • die Bemessungsgrundlage (Marge)
  • Wurde für mehrere Gegenstände ein (Gesamt-)Preis gezahlt, kann statt der (geschätzten) Einzelkaufpreise der Gesamteinkaufspreis aufgezeichnet werden, wenn er niedriger ist als 500 Euro insgesamt oder er nach Abzug der Einkaufspreise für einzelne Gegenstände 500 Euro nicht übersteigt
  • Besondere Aufzeichnungspflichten gelten als eingehalten, wenn aus den Buchführungsunterlagen hervorgehend

 

 

Besonderheiten im innergemeinschaftlichen Warenverkehr und der Differenzbesteuerung

Erwirbt der Wiederverkäufer einen Gegenstand innergemeinschaftlich und hat der Lieferer die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen in Anspruch genommen, so ist die Differenzbesteuerung für den Weiterverkauf ausgeschlossen.

Beispiel Kfz-Handel:
Ein deutscher Autohändler erwirbt von einem Händler aus Frankreich einen gebrauchten Pkw, den er an eine Privatperson in Deutschland weiterveräußert. Der französische Händler nimmt für die Lieferung die Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung in Anspruch. Der französische Händler erbringt eine (steuerfreie) innergemeinschaftliche Lieferung; der deutschen Wiederverkäufer verwirklicht einen (steuerpflichtigen) innergemeinschaftlichen Erwerb – die Umsatzsteuer hierauf ist für ihn also als Vorsteuer abziehbar. Dies hat zur Folge, dass die Anwendung der Differenzbesteuerung für den Weiterverkauf des Pkw ausgeschlossen ist(§ 25a Abs. 7 Nr. 1 Buchstabe a UStG). Es gelten zwingend die allgemeinen umsatzsteuerlichen Regelungen.
Die Differenzbesteuerung ist nicht möglich, wenn der Händler ein neues Fahrzeug in das übrige Gemeinschaftsgebiet liefert (§ 25a Abs. 7 Nr. 1 Buchstabe b). Auch hier gelten die allgemeinen umsatzsteuerlichen Regelungen.

 

Wird ein Fahrzeug/Gegenstand unter Anwendung der Differenzbesteuerung aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland geliefert, so entfällt die Erwerbsbesteuerung im Inland.

Beispiel Kunsthandel:
Ein niederländischer Kunsthändler verkauft einem deutschen Wiederverkäufer einen Gegenstand, für den er zu Recht die Differenzbesteuerung in Anspruch nimmt. Die Lieferung wird in den Niederlanden versteuert, und der Kunsthändler weist in der Rechnung auf die Anwendung der Differenzbesteuerung hin. Für den deutschen Wiederverkäufer liegt grundsätzlich ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor. Dieser unterliegt jedoch nicht der Umsatzsteuer, da für die Lieferung die Differenzbesteuerung angewendet wurde (§ 25a Abs. 7 Nr. 2 UStG).

 

 

 

Der Verzicht auf die Anwendung der Differenzbesteuerung

...ist bei jeder einzelnen Lieferung möglich.

 

Nur dann nicht, wenn der Wiederverkäufer die Besteuerung nach der Gesamtdifferenz vornimmt. Dieses Verfahren wird hier nicht erläutert. Wir geben Ihnen aber gerne weitere Informationen hierzu. Anruf genügt.

Kontakt aufnehmen

Heiko Brand

Steuerberater

Paul-Hartmann-Str. 61

89522 Heidenheim / Brenz

 

Telefon: 07321 27719-0

Telefax: 07321 27719-29 

Email an Steuerkanzlei Brand

 

Nutzen Sie auch gerne direkt unser Kontaktformular.

Öffnungszeiten:
Mo - Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr          08:00 - 13:00 Uhr

weitere Termine nach Vereinbarung

Newsletter anmelden

NEUES - NEWS

Merkblätter / Checklisten

letzte Aktualisierung 3/2020

 

GEHALTvoll *NEU*

Infos für AG & AN
Jahreswechsel 2019/2020

 

Personalfragebogen

für die laufende Lohnbuchhaltung

 

Brand-TV

Steuerthemen in Wort, Bild und Ton - reinschauen lohnt sich...

 

BrandNeu

Die MandantenInformation

Ausgabe 02/2020
(März / April 2020)

 

 

BrandBranchenBrief

Stand  Juni 2018

Druckversion | Sitemap
© Steuerberater Heiko Brand - Impressum, Disclaimer & Datenschutz