ATLAS-VERFAHREN IST PFLICHT BEI DER AUSFUHR UND DER EINFUHR!
eine Beförderung....
liegt vor, wenn der liefernde oder der abnehmende Unternehmer die Ware selbst ins
Drittlandsgebiet befördert.
(§ 9 UStDV)
eine Versendung....
liegt vor, wenn der Lieferer oder Abnehmer den Gegenstand durch einen selbstständigen Beauftragten in das Drittlandsgebiet befördern lassen. (§ 10 UStDV)