Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass auch weiterhin ein Meistertitel für die Selbständigkeit als Handwerker nötig ist. Auch ein gleichwertiges Zeugnis oder sechs Jahre Berufserfahrung als Altgeselle und davon mindestens vier in einer leitenden Funktion werden anerkannt.
Das BVerG bestätigt mit diesem Urteil die Handwerksordnung und den geltenden Meisterzwang. Es liegt keine Verletzung der Berufsfreiheit vor, da durch diese Regelung eine saubere und sichere Arbeit gewährleistet werden soll und Dritte vor Gefahren geschützt werden.
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