Authentifizierungspflicht ab 01.01.2013

Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können ab 1.1.2013 ihre Umsatzsteuervoranmeldung und ihre Lohnsteueranmeldung nur noch mit Authentifizierung elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

 

Hiervon betroffen sind bereits die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen für den Monat Dezember, da diese erst nach dem 31.12.2012 übermittelt werden.

 

Das gleiche gilt für den Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung der Sondervorauszahlung.

 

Erfolgt die Authentifizierung nicht rechtzeitig und damit die verspätete Einreichung der Voranmeldungen, ist mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlages in Höhe von 10% der angemeldeten Steuer zu rechnen.

 

Das Authentifizierungszertifikat erhalten Sie kostenlos nach einer erfolgreichen Registrierung unter www.elsteronline.de. Sie benötigen hierzu u.a. die Steuernummer des Unternehmens.

 

Schrittweise Anleitung zur Registrierung bei ElsterOnline

 

Wichtig: Der Registrierungsvorgang kann bis zu 14 Tagen in Anspruch nehmen. Dies sollte demnach baldmöglichst erfolgen. Die Registrierung erfolgt online über den Link: https://www.elsteronline.de/eportal/ . Hier ist über den Bereich „Registrierung“ im ELSTERBasis-Verfahren auf den Punkt „Infos und Registrierung“ zu klicken und der weiteren Programmführung zu folgen.

 

Komfortabler und sicherer ist natürlich dies dem Steuerberater Ihres Vertrauens zu überlassen.

 

Stand 11/2012